Hinweise

Meine Honorare für Therapien ebenso wie die Fahrten zu meiner Praxis können Sie in Ihrer Steeuererklärung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen.

Dier Honorare für meine Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Ihr Vorteile als Selbstzahler sind:

  • es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenkasse oder Versicherung
  • Sie benötigen kein Gutachten zur Bewilligung einer Therapie
  • Die Dauer und Häufigkeit der Therapie kann in Absprache zwischen Ihnen und dem Therapeuten selbst bestimmt werden
  • keine Nachteile beim Abschluß einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • keine Gefährung beim Einstieg in die Beamtenlaufbahn
  • keine langen Wartezeiten auf einen Termin