Hinweise
Meine Honorare für Therapien ebenso wie die Fahrten zu meiner Praxis können Sie in Ihrer Steeuererklärung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend machen.
Dier Honorare für meine Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ihr Vorteile als Selbstzahler sind:
- es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenkasse oder Versicherung
- Sie benötigen kein Gutachten zur Bewilligung einer Therapie
- Die Dauer und Häufigkeit der Therapie kann in Absprache zwischen Ihnen und dem Therapeuten selbst bestimmt werden
- keine Nachteile beim Abschluß einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
- keine Gefährung beim Einstieg in die Beamtenlaufbahn
- keine langen Wartezeiten auf einen Termin